Kompetenz und Erfahrung im Energierecht

Die leitungsgebundene Energieversorgung mit Gas und Strom wird im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgehalten. Die Aufgabe des EnWG ist es, eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und zudem auch umweltverträgliche Energieversorgung für die Allgemeinheit zu garantieren. Das Energierecht gliedert sich in die Unterbereiche Energiewirtschaftsrecht, Energiekartellrecht, Energieumweltrecht, Energieverbraucherschutzrecht, Energiesicherheitsrecht, Energiesteuerrecht. Die Energiebranche befindet sich im Wandel. Sowohl für Energiewirtschaftsunternehmen als auch für den Verbraucher ist es nahezu unmöglich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Der ständige Wandel bringt umfangreiche Veränderungen der energierechtlichen Bedingungen mit sich und neue Teilnehmer am Energiemarkt tauchen auf. Die immer komplexer werdenden Vorschriften und ständig neue Entscheidungen der Regulierungsbehörden stellen alle immer wieder vor neue Herausforderungen. Wir klären alle rechtlichen Fragen, erstellen und prüfen sämtliche für die Energiewirtschaft relevanten Verträge und verfassen Gutachten.

Wir beraten effizient und lösungsorientiert und streiten für Sie mit den Behörden. Damit verhelfen wir sowohl den Energieanbietern als auch Verbrauchern zu Transparenz und ihrem Recht.

Das Energierecht gliedert sich in diese Unterbereiche:

  • Energiewirtschaftsrecht

  • Energiekartellrecht

  • Energie-Verbraucherschutzrecht

  • Energieumweltrecht

  • Energiesteuerrecht

  • Energiesicherheitsrecht

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