Auch auf diesen Gebieten machen wir uns für Sie stark
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Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht betrifft die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Beispielsweise zwischen Privatpersonen, Privatperson und Unternehmer sowie zwischen Unternehmern. Das heißt, es greift überall, wo der Staat nicht auf einer Seite beteiligt ist.
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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Arbeitsbedingungen und das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen oft nur sehr kurzer Fristen auf diesem Gebiet ist es besonders wichtig, rasch zu handeln.
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Verkehrsrecht
Wer sich von A nach B bewegt hat auch immer ein gewisses Unfallrisiko im Gepäck. Das Verkehrsrecht hält durch zahlreiche Gebote und Verbote den Straßenverkehr in geordneten Bahnen. Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich.
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Erbrecht
Das Erbrecht regelt gesetzlich, was nach dem Tod eines Menschen mit dessen Rechten und Verpflichtungen geschieht. Wir Anwälte unterstützen Sie unter anderem bei der Gestaltung eines Testaments und Erbvertrags sowie in der Auseinandersetzung.
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Mietrecht
Die Probleme rund um Vermieten und Mieten sind vielfältig und ohne anwaltlichen Beistand kaum lösbar. Wir vertreten Sie als Mieter und Vermieter außergerichtlich und gerichtlich auf allen Gebieten des Miet- und Wohneigentumsrechts.
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Opferanwalt
Auch die Opfer einer Straftat und deren Angehörige haben besondere Rechte in einem Strafverfahren. Ein Opferanwalt kann die Opfer im Gerichtsverfahren vertreten, z. B. bei einer Nebenklage oder auch im Rahmen von Zeugenaussagen.
Fachkanzlei für Sozialrecht
Ihr Recht auf finanzielle Ansprüche und Sozialleistungen
Die Rechtsbereiche des Sozialrechts gliedern sich wie folgt: Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Hartz-IV-Ansprüche, gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Rehabilitation und Vertragsarztrecht. Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragen und Problemen mit dem Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit, der Krankenversicherung, dem Rententräger, den Sozialbehörden, der Elterngeldstelle, der Familienkasse etc. Der Sozialstaat ist eine der wichtigsten Errungenschaften unserer Epoche. Unsere Gesellschaft sichert den einzelnen Bürger über ein System von Pflichtversicherungen vor persönlichen Notlagen ab. Gegenüber diesen Versicherungen hat jeder Beitragszahler gesetzlich verbriefte Rechte, die wir im Bedarfsfall auch gerne anwaltlich für Sie durchsetzen. Denn leider müssen Ansprüche und Rechte gegenüber dem Sozialstaat oft erst einmal erstritten werden. Lassen Sie sich nicht von der Bürokratie der Behörden einschüchtern. Begegnen Sie ihr am besten mit dem Wissen, was Ihnen per Gesetz zusteht. In unserer Fachkanzlei für Sozialrecht sind Sie bestens beraten.